Leistungsspektrum der Diakonie

Stets abgestimmt auf individuelle Bedürfnisse

Für viele ältere Menschen ist der Gedanke, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, häufig unangenehm. Unbekannte in die eigenen vier Wände zu lassen, erscheint manchmal unvorstellbar. Doch aus Unbekannten werden schnell vertraute Gesichter, die sich um Ihre Pflege und Betreuung kümmern.

Uns ist es wichtig, pflegebedürftigen Menschen die vertraute häusliche Umgebung zu bewahren. Damit Sie so eigenständig und selbstbestimmt wie möglich leben können, unterstützen wir da, wo Sie es allein nicht mehr schaffen. Alles andere machen Sie weiterhin so, wie Sie es gewohnt sind. Unsere Leistungen reichen von der Grundpflege über ärztlich verordnete Maßnahmen bis hin zu Hauswirtschaftshilfe und Betreuung.

Zuwendung und menschliche Nähe sind uns ebenso wichtig wie die hohe fachliche Qualifikation unserer Mitarbeiter.

Häusliche Krankenpflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI

Versicherte erhalten Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, wenn sie wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem Maße der Pflege bedürfen und hauswirtschaftliche Hilfen benötigen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse in fünf Pflegegraden festgestellt.
Sie erhalten die Hilfe, die Sie benötigen. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam ein Versorgungkonzept und unterstützen Sie in dem Maße, wie Sie es wünschen. Ob das ersehnte Vollbad 1x wöchentlich, die Dusche an mehreren Tage der Woche, die tägliche Pflege oder auch die Pflege mehrmals am Tag...  Wir richten uns nach Ihren Wünschen und passen unsere Leistungen, soweit dies personell machbar ist, Ihren Bedürfnissen an.
Auch wenn Sie noch keinen Pflegegrad anerkannt haben, können Sie als Privatzahler unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Häusliche Krankenpflege
nach dem SGB V

Versicherte erhalten häusliche Krankenpflege nach dem SGB V wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und keine im Haushalt lebende Person diese Behandlung durchführen kann.
Die medizinisch notwendigen Maßnahmen müssen vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bewilligt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Verabreichen von Injektionen (z.B. Insulin)
  • Versorgen von Wunden z.B. nach ambulanten Operationen und Krankenhausaufenthalten
  • Blutdruckmessen und Blutzuckerbestimmung
  • Medikamentenstellen und/oder Medikamentenverabreichung
  • Kompressionsverbände anlegen oder Kompressionsstrümpfe Kl. II an- und ausziehen
  • in Ausnahmefällen auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Durch unsere Hilfe wird die ambulante ärztliche Behandlung unterstützt und es können Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
Die Leistungen können neben den Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Pflege und Pflegeversicherung.

Gerne vermitteln wir Ihnen weitere, pflegeergänzende Dienste wie Hausnotruf und Essen auf Rädern.

Pflegepflichteinsätze/ Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir führen die erforderliche Beratung nach Terminabsprache mit Ihnen durch. Gerne erinnern wir Sie an die weiteren Termine.

Der Umgang mit demenziell veränderten Menschen fordert viel Aufmerksamkeit und Kraft. Umso schöner ist es, wie liebevoll viele Partner und Kinder ihre erkrankten Angehörigen pflegen. Wenn Sie zu diesen Menschen gehören, wissen Sie, ab und zu benötigt man eine Auszeit. Deshalb möchten wir Sie mit unseren Betreuungsangeboten für Menschen mit Demenz - zu Hause und in Gruppen - entlasten und unterstützen.

Das bietet Ihnen die Betreuung zu Hause

Eine Zuwendung "Eins zu Eins"
Ob Spaziergänge, Gespräche oder Gesellschaftsspiele - wir richten uns nach den persönlichen Bedürfnissen und geben den demenziell veränderten Menschen damit ein Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit. Sie selbst haben dann Zeit für sich und können die Dinge erledigen, zu denen Ihnen sonst die Zeit fehlt.
Gerne bieten wir im gewohnten häuslichen Umfeld ein kostenfreies Beratungsgespräch an.

 

Hauswirtschaftliche Leistungen

Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz umfassen neben der Pflege auch Hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Für diese Leistungen stehen versierte Hausfrauen zur Verfügung, die Ihnen bei den täglich anfallenden Verrichtungen im Haushalt helfen können, wie z.B. Staubsaugen, Reinigung der Wohnung, Waschen der Wäsche, bis hin zu Einkäufen.

Unsere Mitarbeiterinnen sprechen mit Ihnen die Termine individuell ab. In der Regel besucht sie im Bereich Hauswirtschaft auch immer die gleiche Mitarbeiterin.

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